Mitwählen! Kirchenvorstandswahl am 10. März

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Mitwählen! Kirchenvorstandswahl am 10. März

In den Kirchenvorständen übernehmen Ehrenamtliche und Hauptamtliche gemeinsam die Leitung für ihre Kirchengemeinden. Sie entscheiden über die Schwerpunkte des Gemeindelebens und die Gestaltung der Gottesdienste, beraten über die Konzeption der Gemeindearbeit und tragen Verantwortung für die Verwaltung der Finanzen und kirchlichen Gebäude.

Kirchenverordnete werden für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Auf Vorschlag der amtierenden Kirchenvorstände berufen die Propsteivorstände außerdem zusätzliche Personen aufgrund besonderer Qualifikationen. Die neue Legislaturperiode der Leitungsorgane beginnt am 1. Juni 2024.

In der gesamten Landeskirche sind rund 258.000 Personen in 268 Kirchengemeinden wahlberechtigt, die am 10. Dezember 2023 Mitglied der evangelischen Kirche waren und am Wahltag 10. März 2024 das 14. Lebensjahr vollendet haben. Zur Wahl stehen insgesamt 1.821 Personen.

Hier finden Sie alle Informationen zur Wahl.

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