Kirchenvorstand vollständig

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# Stiftskirchengemeinde

Kirchenvorstand vollständig

Zur Neubildung des Kirchenvorstandes hat der Propsteivorstand unserer Propstei zu Kirchenverordneten berufen: 

Frau Cornelia Heinrich und Herrn Axel Lehne 

Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Berufung durch schriftlich begründete Beschwerde beim Landeskirchenamt, Dietrich-Bonhoeffer-Straße 1, 38300 Wolfenbüttel, anfechten. Die Beschwerdefrist endet am eine Woche nach Bekanntgabe des Berufungsergebnisses. Die Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass das Berufungsverfahren fehlerhaft gewesen ist oder eine Person nicht berufen werden konnte. Über die Beschwerde entscheidet das Landeskirchenamt. 

Bad Gandersheim, 15 Mai 2024
Der Kirchenvorstand

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