Stiftskirchengemeinde Bad Gandersheim

Bei der Kirchenvorstandswahl am 10. März 2024 sind in der Ev.-luth. Stiftskirchengemeinde Bad Gandersheim folgende Personen gewählt worden:

 

  1. Hoffmann-Gräsche, Christina
  2. Sander, Britta
  3. Molo, Mutangi
  4. Ruf, Dr. Marc
  5. Albert, Heinke
  6. Mamel, Claudia

 

Zu Ersatzkirchenverordneten sind in folgender Reihenfolge gewählt worden:

 

  1. Heinrich, Cornelia
  2. Görlich, Carmen

 

Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Wahl durch begründete Beschwerde beim Propsteivorstand der Ev.-luth. Propstei Gandersheim-Seesen in Seesen (Hinter der Kirche 1a, 38723 Seesen | gandersheim-seesen.pr@lk-bs.de) anfechten. Die Beschwerdefrist endet eine Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

 

Eine Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist, oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen, begangen worden sind. Über die Beschwerde entscheidet der Propsteivorstand.

 

Der Wahlausschuss

Bad Gandersheim, 11. März 2024

Ev.-luth. Kirchengemeinde Ackenhausen-Wolperode

Bei der Kirchenvorstandswahl am 10. März 2024 sind in der Ev.-luth. Kirchengemeinde Ackenhausen-Wolperode folgende Personen gewählt worden:

 

  1. Bodenstein, Gunda
  2. Mallok, Dagmar
  3. Probst, Andrea
  4. Röstel, Margrit

 

Zu Ersatzkirchenverordneten sind in folgender Reihenfolge gewählt worden:

 

  1. Schreiber, Michael
  2. Schulze, Silvia

 

Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Wahl durch begründete Beschwerde beim Propsteivorstand der Ev.-luth. Propstei Gandersheim-Seesen in Seesen (Hinter der Kirche 1a, 38723 Seesen | gandersheim-seesen.pr@lk-bs.de) anfechten. Die Beschwerdefrist endet eine Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

 

Eine Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist, oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen, begangen worden sind. Über die Beschwerde entscheidet der Propsteivorstand.

 

Der Kirchenvorstand

Ackenhausen, 11. März 2024

Ev.-luth. Kirchengemeinde Bentierode

Bei der Kirchenvorstandswahl am 10. März 2024 sind in der Ev.-luth. Kirchengemeinde Bentierode folgende Personen gewählt worden:

 

  1. auf der Brücken, Iris
  2. Probst, Karin
  3. Wolter, Silke

 

Zu Ersatzkirchenverordneten sind in folgender Reihenfolge gewählt worden:

 

Harenkamp, Bärbel

 

Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Wahl durch begründete Beschwerde beim Propsteivorstand der Ev.-luth. Propstei Gandersheim-Seesen in Seesen (Hinter der Kirche 1a, 38723 Seesen | gandersheim-seesen.pr@lk-bs.de) anfechten. Die Beschwerdefrist endet eine Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

 

Eine Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist, oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen, begangen worden sind. Über die Beschwerde entscheidet der Propsteivorstand.

 

Der Kirchenvorstand

Bentierode, 11. März 2024

Ev.-luth. Kirchengemeinde Dankelsheim-Clus-Brunshausen

Bei der Kirchenvorstandswahl am 10. März 2024 sind in der Ev.-luth. Kirchengemeinde Dankelsheim-Clus-Brunshausen folgende Personen gewählt worden:

 

  1. Bertram, Heike
  2. Drücker, Thomas
  3. Grober, Ralf
  4. Kambach, Manuela
  5. Materne, Cornelia
  6. Schilling, Maike

 

Zu Ersatzkirchenverordneten sind in folgender Reihenfolge gewählt worden:

 

  1. König, Imke
  2. Ziegler, Henning

 

Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Wahl durch begründete Beschwerde beim Propsteivorstand der Ev.-luth. Propstei Gandersheim-Seesen in Seesen (Hinter der Kirche 1a, 38723 Seesen | gandersheim-seesen.pr@lk-bs.de) anfechten. Die Beschwerdefrist endet eine Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

 

Eine Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist, oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen, begangen worden sind. Über die Beschwerde entscheidet der Propsteivorstand.

 

Der Kirchenvorstand

Dankelsheim, 11. März 2024

Ev.-luth. Kirchengemeinde Gehrenrode-Helmscherode

Bei der Kirchenvorstandswahl am 10. März 2024 sind in der Ev.-luth. Kirchengemeinde Gehrenrode-Helmscherode folgende Personen gewählt worden:

  1. Barthels, Manfred
  2. Drücker, Nina
  3. Miller, Manfred
  4. Probst, Carsten
  5. Schünemann, Monika

 

Zu Ersatzkirchenverordneten sind in folgender Reihenfolge gewählt worden:

  1. Arnd, Sonja
  2. Geske, Nina

 

Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Wahl durch begründete Beschwerde beim Propsteivorstand der Ev.-luth. Propstei Gandersheim-Seesen in Seesen (Hinter der Kirche 1a, 38723 Seesen | gandersheim-seesen.pr@lk-bs.de) anfechten. Die Beschwerdefrist endet eine Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

 

Eine Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist, oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen, begangen worden sind. Über die Beschwerde entscheidet der Propsteivorstand.

 

Der Kirchenvorstand

Gehrenrode, 11. März 2024

Ev.-luth. Kirchengemeinde Gremsheim

Bei der Kirchenvorstandswahl am 10. März 2024 sind in der Ev.-luth. Kirchengemeinde Gremsheim (mit Altgandersheim) folgende Personen gewählt worden:

 

  1. Probst, Wilhelm
  2. Overbeck, Margrit
  3. Severitt, Anja
  4. Brinkmann, Martina

 

Zu Ersatzkirchenverordneten sind in folgender Reihenfolge gewählt worden:

 

  1. Schnelle, Katrin
  2. Kühe, Brunhilde

 

Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Wahl durch begründete Beschwerde beim Propsteivorstand der Ev.-luth. Propstei Gandersheim-Seesen in Seesen (Hinter der Kirche 1a, 38723 Seesen | gandersheim-seesen.pr@lk-bs.de) anfechten. Die Beschwerdefrist endet eine Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

 

Eine Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist, oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen, begangen worden sind. Über die Beschwerde entscheidet der Propsteivorstand.

 

Der Kirchenvorstand

Gremsheim, 11. März 2024

Ev.-luth. Kirchengemeinde Heckenbeck

Bei der Kirchenvorstandswahl am 10. März 2024 sind in der Ev.-luth. Kirchengemeinde Heckenbeck folgende Personen gewählt worden:

 

  1. Bohnsack, Heidelore
  2. Schillig, Sabine
  3. Pferdmenges, Hendrik

 

Zu Ersatzkirchenverordneten sind in folgender Reihenfolge gewählt worden:

 

Dielzer, Marion

 

Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Wahl durch begründete Beschwerde beim Propsteivorstand der Ev.-luth. Propstei Gandersheim-Seesen in Seesen (Hinter der Kirche 1a, 38723 Seesen | gandersheim-seesen.pr@lk-bs.de) anfechten. Die Beschwerdefrist endet eine Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

 

Eine Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist, oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen, begangen worden sind. Über die Beschwerde entscheidet der Propsteivorstand.

 

Der Kirchenvorstand

Heckenbeck, 11. März 2024

Ev.-luth. Kirchengemeinde Wrescherode

Bei der Kirchenvorstandswahl am 10. März 2024 sind in der Ev.-luth. Kirchengemeinde Wrescherode folgende Personen gewählt worden:

 

  1. Behrens, Gerrit
  2. Kleimann, Ute
  3. Miranda de Sousa, Anke
  4. Johannes, Walburga

 

Zu Ersatzkirchenverordneten sind in folgender Reihenfolge gewählt worden:

 

  1. Schlumbohm, Holger
  2. Schimmeyer, Corinna

 

Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Wahl durch begründete Beschwerde beim Propsteivorstand der Ev.-luth. Propstei Gandersheim-Seesen in Seesen (Hinter der Kirche 1a, 38723 Seesen | gandersheim-seesen.pr@lk-bs.de) anfechten. Die Beschwerdefrist endet eine Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

 

Eine Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist, oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen, begangen worden sind. Über die Beschwerde entscheidet der Propsteivorstand.

 

Der Kirchenvorstand

Wrescherode, 11. März 2024