Stiftskirchengemeinde Bad Gandersheim
Bei der Kirchenvorstandswahl am 10. März 2024 sind in der Ev.-luth. Stiftskirchengemeinde Bad Gandersheim folgende Personen gewählt worden:
- Hoffmann-Gräsche, Christina
- Sander, Britta
- Molo, Mutangi
- Ruf, Dr. Marc
- Albert, Heinke
- Mamel, Claudia
Zu Ersatzkirchenverordneten sind in folgender Reihenfolge gewählt worden:
- Heinrich, Cornelia
- Görlich, Carmen
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Wahl durch begründete Beschwerde beim Propsteivorstand der Ev.-luth. Propstei Gandersheim-Seesen in Seesen (Hinter der Kirche 1a, 38723 Seesen | gandersheim-seesen.pr@lk-bs.de) anfechten. Die Beschwerdefrist endet eine Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Eine Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist, oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen, begangen worden sind. Über die Beschwerde entscheidet der Propsteivorstand.
Der Wahlausschuss
Bad Gandersheim, 11. März 2024
Ev.-luth. Kirchengemeinde Ackenhausen-Wolperode
Bei der Kirchenvorstandswahl am 10. März 2024 sind in der Ev.-luth. Kirchengemeinde Ackenhausen-Wolperode folgende Personen gewählt worden:
- Bodenstein, Gunda
- Mallok, Dagmar
- Probst, Andrea
- Röstel, Margrit
Zu Ersatzkirchenverordneten sind in folgender Reihenfolge gewählt worden:
- Schreiber, Michael
- Schulze, Silvia
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Wahl durch begründete Beschwerde beim Propsteivorstand der Ev.-luth. Propstei Gandersheim-Seesen in Seesen (Hinter der Kirche 1a, 38723 Seesen | gandersheim-seesen.pr@lk-bs.de) anfechten. Die Beschwerdefrist endet eine Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Eine Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist, oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen, begangen worden sind. Über die Beschwerde entscheidet der Propsteivorstand.
Der Kirchenvorstand
Ackenhausen, 11. März 2024
Ev.-luth. Kirchengemeinde Bentierode
Bei der Kirchenvorstandswahl am 10. März 2024 sind in der Ev.-luth. Kirchengemeinde Bentierode folgende Personen gewählt worden:
- auf der Brücken, Iris
- Probst, Karin
- Wolter, Silke
Zu Ersatzkirchenverordneten sind in folgender Reihenfolge gewählt worden:
Harenkamp, Bärbel
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Wahl durch begründete Beschwerde beim Propsteivorstand der Ev.-luth. Propstei Gandersheim-Seesen in Seesen (Hinter der Kirche 1a, 38723 Seesen | gandersheim-seesen.pr@lk-bs.de) anfechten. Die Beschwerdefrist endet eine Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Eine Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist, oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen, begangen worden sind. Über die Beschwerde entscheidet der Propsteivorstand.
Der Kirchenvorstand
Bentierode, 11. März 2024
Ev.-luth. Kirchengemeinde Dankelsheim-Clus-Brunshausen
Bei der Kirchenvorstandswahl am 10. März 2024 sind in der Ev.-luth. Kirchengemeinde Dankelsheim-Clus-Brunshausen folgende Personen gewählt worden:
- Bertram, Heike
- Drücker, Thomas
- Grober, Ralf
- Kambach, Manuela
- Materne, Cornelia
- Schilling, Maike
Zu Ersatzkirchenverordneten sind in folgender Reihenfolge gewählt worden:
- König, Imke
- Ziegler, Henning
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Wahl durch begründete Beschwerde beim Propsteivorstand der Ev.-luth. Propstei Gandersheim-Seesen in Seesen (Hinter der Kirche 1a, 38723 Seesen | gandersheim-seesen.pr@lk-bs.de) anfechten. Die Beschwerdefrist endet eine Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Eine Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist, oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen, begangen worden sind. Über die Beschwerde entscheidet der Propsteivorstand.
Der Kirchenvorstand
Dankelsheim, 11. März 2024
Ev.-luth. Kirchengemeinde Gehrenrode-Helmscherode
Bei der Kirchenvorstandswahl am 10. März 2024 sind in der Ev.-luth. Kirchengemeinde Gehrenrode-Helmscherode folgende Personen gewählt worden:
- Barthels, Manfred
- Drücker, Nina
- Miller, Manfred
- Probst, Carsten
- Schünemann, Monika
Zu Ersatzkirchenverordneten sind in folgender Reihenfolge gewählt worden:
- Arnd, Sonja
- Geske, Nina
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Wahl durch begründete Beschwerde beim Propsteivorstand der Ev.-luth. Propstei Gandersheim-Seesen in Seesen (Hinter der Kirche 1a, 38723 Seesen | gandersheim-seesen.pr@lk-bs.de) anfechten. Die Beschwerdefrist endet eine Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Eine Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist, oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen, begangen worden sind. Über die Beschwerde entscheidet der Propsteivorstand.
Der Kirchenvorstand
Gehrenrode, 11. März 2024
Ev.-luth. Kirchengemeinde Gremsheim
Bei der Kirchenvorstandswahl am 10. März 2024 sind in der Ev.-luth. Kirchengemeinde Gremsheim (mit Altgandersheim) folgende Personen gewählt worden:
- Probst, Wilhelm
- Overbeck, Margrit
- Severitt, Anja
- Brinkmann, Martina
Zu Ersatzkirchenverordneten sind in folgender Reihenfolge gewählt worden:
- Schnelle, Katrin
- Kühe, Brunhilde
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Wahl durch begründete Beschwerde beim Propsteivorstand der Ev.-luth. Propstei Gandersheim-Seesen in Seesen (Hinter der Kirche 1a, 38723 Seesen | gandersheim-seesen.pr@lk-bs.de) anfechten. Die Beschwerdefrist endet eine Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Eine Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist, oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen, begangen worden sind. Über die Beschwerde entscheidet der Propsteivorstand.
Der Kirchenvorstand
Gremsheim, 11. März 2024
Ev.-luth. Kirchengemeinde Heckenbeck
Bei der Kirchenvorstandswahl am 10. März 2024 sind in der Ev.-luth. Kirchengemeinde Heckenbeck folgende Personen gewählt worden:
- Bohnsack, Heidelore
- Schillig, Sabine
- Pferdmenges, Hendrik
Zu Ersatzkirchenverordneten sind in folgender Reihenfolge gewählt worden:
Dielzer, Marion
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Wahl durch begründete Beschwerde beim Propsteivorstand der Ev.-luth. Propstei Gandersheim-Seesen in Seesen (Hinter der Kirche 1a, 38723 Seesen | gandersheim-seesen.pr@lk-bs.de) anfechten. Die Beschwerdefrist endet eine Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Eine Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist, oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen, begangen worden sind. Über die Beschwerde entscheidet der Propsteivorstand.
Der Kirchenvorstand
Heckenbeck, 11. März 2024
Ev.-luth. Kirchengemeinde Wrescherode
Bei der Kirchenvorstandswahl am 10. März 2024 sind in der Ev.-luth. Kirchengemeinde Wrescherode folgende Personen gewählt worden:
- Behrens, Gerrit
- Kleimann, Ute
- Miranda de Sousa, Anke
- Johannes, Walburga
Zu Ersatzkirchenverordneten sind in folgender Reihenfolge gewählt worden:
- Schlumbohm, Holger
- Schimmeyer, Corinna
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Wahl durch begründete Beschwerde beim Propsteivorstand der Ev.-luth. Propstei Gandersheim-Seesen in Seesen (Hinter der Kirche 1a, 38723 Seesen | gandersheim-seesen.pr@lk-bs.de) anfechten. Die Beschwerdefrist endet eine Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Eine Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist, oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen, begangen worden sind. Über die Beschwerde entscheidet der Propsteivorstand.
Der Kirchenvorstand
Wrescherode, 11. März 2024